Häufig gestellte Frage
FAQ

Wer hat Anspruch auf einen Bildungs­gutschein?

Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein ist in der Regel erfüllt, wenn Sie bereits einen Beruf gelernt haben, die Zukunfts­aussichten mit dem erlernten Beruf jedoch eher trübe sind oder Sie den Beruf aus gesundheit­lichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sind Sie daher arbeits­los oder von Arbeits­losigkeit bedroht, kann ein Förder­anspruch bestehen. Würde eine Umschulung oder Weiter­bildung die Arbeits­losigkeit beenden, beziehungs­weise verhindern, stehen die Chancen auf eine Kosten­übernahme sehr gut.

Es ist auch möglich, dass ein fehlender Berufs- oder Studien­abschluss als Notwendi­gkeit für eine Weiter­bildung oder Umschulung anerkannt wird.

Die Entschei­dung schließt immer die Bedingungen auf dem Arbeits­markt mit ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob Ihre Erwerbs­losigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann. Ob ein Bildungs­gutschein ausgestellt wird, ist immer eine Einzelfall­entscheidung und hängt daher stark von einer guten Argumen­tation ab.

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