Weiterbildung Kosten Arbeitnehmer Arbeitgeber
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Wer zahlt meine Weiterbildung?

Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Die Arbeitswelt verändert sich in rasendem Tempo. Für Menschen im Beruf bedeutet das, dass sie ihr Wissen und ihre Fähigkeiten regelmäßig erweitern müssen.

Verantwortlich für die Weiterbildung ist in der Regel der oder die Einzelne. Jedoch kann es sich lohnen, mit Arbeitgebern über das Thema zu sprechen. Schließlich haben auch Unternehmen ein Interesse an Mitarbeitenden, die sich beruflich auf dem aktuellen Stand halten möchten.

In manchen Arbeitsverträgen wird das Angebot oder die verfügbare Zeit für Weiterbildung geregelt. Viele Unternehmen fordern ihre Angestellten dazu auf, sich zu äußern, welche Weiterbildung für sie infrage kommt. Die Finanzierung und Sinnhaftigkeit wird dann individuell besprochen.

Grob lassen sich zwei Arten der Weiterbildung unterscheiden:

Off-the-job-Weiterbildung: Hierbei unterstützen Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeitenden durch zusätzliche freie Tage oder reduzierte Arbeitszeit. Ein Beispiel hierfür ist der Bildungsurlaub. Im Falle des Bildungsurlaubs sind Mitarbeitende frei in der Auswahl des Bildungsangebots, solange die Inhalte vom Bildungsurlaubs­gesetz des Bundeslandes anerkannt sind.

On-the-job-Weiterbildungen: Vor allem in größeren Unternehmen bieten die Personal­verantwortlichen immer wieder Weiterbildungen zu bestimmten Themen an, von denen sie denken, dass es für die Belegschaft sinnvoll wäre. Hierbei übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten, meldet die Mitarbeitenden bei der Schulung an und wird somit direkt Vertragspartner des Bildungsträgers. Oft werden hier Seminare von mehreren Mitarbeitenden belegt, wodurch die Kosten gering gehalten werden können.

Bei individuellen Fortbildungen können Arbeitgeber die Mitarbeitenden auffordern das erlernte an das Kollegium weiterzugeben. So entsteht nebenbei eine größere Identifikation mit den Lerninhalten, weil direkt der Bezug zum eigenen Arbeitsplatz hergestellt wird.

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