Häufig gestellte Frage
FAQ

Darf man während der Bildungsmaßnahme nebenbei arbeiten?

Grundsätzlich können Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sofern diese nicht den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Weiterbildung / Umschulung gefährdet. Jedoch kann eine zu hohe Entlohnung Auswirkungen auf Ihre unterstützenden Leistungen haben. Sprechen Sie uns gern dazu an, wir beraten Sie gern.

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