Häufig gestellte Frage
FAQ

Wie ist die Fehlzeitenregelung?

Die Anwesenheitslisten werden regelmäßig überprüft und mit den vorliegenden Krankmeldungen und Entschuldigungen abgestimmt. Informationen über Fehltage werden an die zuständigen Kostenträger (z. B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, BAföG-Amt usw.) weitergeleitet.

Bei Teilnehmenden (Umschüler*innen und Erstauszubildenden) mit unentschuldigten Lehrgangstagen (ggf. zählt dazu auch stundenweise Abwesenheit ohne schriftliche Erklärung) bzw. mehr als 10 % Fehlzeit zum Gesamtkurs kann der Qualifizierungsvertrag gekündigt werden.

Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer aktuellen Fehlzeiten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

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