Ein berufspsychologisches Gutachten der Agentur für Arbeit dient dazu, die Eignungen und Potenziale von Arbeitsuchenden einzuschätzen. Es unterstützt dabei, geeignete berufliche Perspektiven oder Umschulungsmaßnahmen zu finden. Im Folgenden erfahren Sie, was ein solches Gutachten beinhaltet und wie der Ablauf aussieht:
1. Was genau ist ein psychologisches Gutachten?
Das Gutachten besteht aus verschiedenen Tests, die kognitive Fähigkeiten, berufliche Interessen und Persönlichkeitsmerkmale erfassen. Ziel ist es, eine fundierte Empfehlung für eine berufliche Neuorientierung oder eine Umschulung geben zu können.
2. Wer nimmt daran teil und warum?
In der Regel absolvieren Personen ein Gutachten, die Arbeitslosengeld beziehen oder eine Umschulung anstreben. Es soll dabei helfen, den passenden beruflichen Weg zu finden oder die Eignung für eine Umschulung zu prüfen.
3. Wie läuft das Verfahren ab?
Zunächst findet ein Gespräch statt, in dem der Berufspsychologe Informationen zur aktuellen beruflichen Situation sammelt. Anschließend folgen standardisierte Tests zu Fähigkeiten, Interessen und Persönlichkeit. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in einem Abschlussgespräch besprochen.
4. Wie bereitet man sich vor?
Eine spezielle Vorbereitung ist nicht erforderlich, da die Tests auf die natürlichen Fähigkeiten und Interessen abzielen. Dennoch kann es hilfreich sein, sich über den Ablauf zu informieren, um gelassener an den Termin heranzugehen. Wer möchte, kann sich vorab Beispielaufgaben der Bundesagentur für Arbeit ansehen.
5. Was, wenn die Ergebnisse nicht positiv ausfallen?
Ein „Bestehen“ oder „Nichtbestehen“ gibt es nicht. Zeigen die Tests Entwicklungsfelder, schlägt die Agentur für Arbeit passende Maßnahmen vor, beispielsweise Fortbildungen oder gezielte Unterstützung.
6. Ist die Teilnahme verpflichtend?
Ob ein psychologisches Gutachten notwendig ist, entscheidet die zuständige Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Wird eine Einladung ausgesprochen, erfahren Sie dort auch, ob die Teilnahme für Sie verpflichtend ist. Grundsätzlich ist es ratsam, den Termin wahrzunehmen.
7. Was passiert nach dem Gutachten?
Empfiehlt das Ergebnis eine Umschulung, erstellt die Agentur für Arbeit gemeinsam mit Ihnen einen Plan zur beruflichen Neuorientierung. Nach der Genehmigung übernimmt ein Bildungsträger die Umschulung. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit getragen.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Institut Neukölln: 030/4036659-40
Institut Mitte: 030/4036659-60