Mit der neuen BAföG Reform sind die Bedarfssätze gestiegen, die Verdienstgrenze bei einem Minijob ist auf 520 Euro erhöht worden und der Anspruch auf die BAföG-Förderung ist bis vor dem vollendeten 45. Lebensjahres gegeben, wenn bis dahin eine Ausbildung aufgenommen wird!
Für eigene betreute Kinder unter 14 Jahren gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag, der für jedes Kind pauschal 160 Euro monatlich beträgt.
Die neue Reform bietet Interessierten somit eine große Chance, Ihre Ausbildung oder Umschulung zu finanzieren und somit Ihren Wunschberuf zu ergreifen. Dabei ist es auch besonders aktraktiv, da das BAföG nicht zurückgezahlt werden muss.
Bei uns können Sie am 12. September in eine Ausbildung oder am 12. Dezember in Ihre Ausbildung bzw. Umschulung in den Bereichen Medien, Informatik, Kaufmännisches einsteigen!
Melden Sie sich gerne zu einem Beratungsgespräch an, in dem wir Ihnen die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung erläutern und wir Ihre Fragen beantworten. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der 030 403665960 für alle kaufmännischen Berufe oder der 030 403665940 für unsere Medien- und IT-Berufe.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Beratungsteam der GPB