In der aktuellen Krise sind bei der Agentur für Arbeit über 10 Millionen Anträge auf Kurzarbeitergeld (KUG) eingegangen. Allein in Berlin haben 32.000 Betriebe für fast 340.000 Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet. In Brandenburg sind es 21.500 Betriebe mit 210.000 Anträgen.
(Nachzulesen: Statistik der Arbeitsagentur mit den Daten vom 26.04.2020)
Die Bundesregierung hat über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hinaus das Qualifizierungschancengesetz angepasst.
Das Gesetz stärkt die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit und bezuschusst die Weiterbildungs- und Lohnkosten der Unternehmen. Dabei richtet sich der Umfang der finanziellen Förderung nach der Betriebsgröße und kann in bestimmten Fällen bis zu 100 % betragen.
Im Rahmen des "Arbeit-von-Morgen-Gesetz", welches im März 2020 verabschiedet wurde, sind zusätzlich vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Umfang der Weiterbildung: mehr als 120 Unterrichtseinheiten
- Bildungsanbieter: externer und zertifizierter Träger
- Vermittelte Qualifikationen: Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden)
- Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
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