Häufig gestellte Frage
FAQ

Wie ist die Anwesenheitsregelung?

Jeder Lehrgangsteilnehmende muss an den, im Vertrag vereinbarten, Lehrgangszeiten teilnehmen. Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der GPB und Teilnehmern sowie zwischen der GPB und dem jeweiligen Kostenträger und muss jederzeit nachprüfbar sein.

Die regelmäßige Anwesenheit bei Umschulungen und Erstausbildungen ist auch Voraussetzung für die Anmeldung zur Kammerprüfung. Dies muss bei der Anmeldung zur Prüfung von der GPB bescheinigt werden.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Anwesenheitsregelung haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

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