Häufig gestellte Frage
FAQ

Was ist das Qualifizierungs­chancengesetz?

Das Qualifizierungs­chancengesetz entstand im Jahr 2018 und stellt die Antwort auf die voran­schreitende Digitali­sierung und den demogra­fischen Wandel in den Unter­nehmen dar. Hiermit sollen Arbeit­nehmer und Arbeitneh­merinnen durch beruf­liche Kompe­tenzen für neue Tätig­keiten im Unter­nehmen qualifi­ziert werden.

Das Gesetz der Bundes­regierung stärkt die Fördermög­lichkeiten der Bundes­agentur für Arbeit und bezu­schusst die Weiterbildungs- und Lohn­kosten der Unter­nehmen. Je nach Betriebs­größe kann der Umfang der finan­ziellen Förderung bis zu 100 % betragen.

Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, welches im März 2020 entstanden ist, wurden nochmals zahl­reiche Verbes­serungen am bishe­rigen Qualifizierungs­chancengesetz vorge­nommen. Unter anderem:

  • Verein­fachte Antrags- und Bewilligungs­verfahren (Sammel­anträge) ab kommendem Jahr
  • Erhöhung der Bezu­schussung um 10 %, wenn jeder fünfte Beschäf­tigte eines Betriebes eine Weiterbildungs­maßnahme besucht.

So kommt dem Qualifizierungs­chancengesetz im Zusammen­hang mit der Kurzarbeit eine große Bedeu­tung zu.

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