Welche Voraussetzungen hat das Qualifizierungschancengesetz?
Umfang der Weiterbildung: mehr als 120 Unterrichtseinheiten (früher 160 Unterrichtseinheiten)
Bildungsanbieter: externer und zertifizierter Träger
Vermittelte Qualifikationen: Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden)
Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
Weiterbildungsbedarf prüfen: Für welche Ihrer Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen kommt eine Weiterbildung infrage? Welche zukünftigen Kompetenzen werden benötigt? …
Ob Themen im Bereich Microsoft Office, im kaufmännischen Bereich, im Medien- oder IT-Profibereich: Sie wählen aus, was Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.Durch…
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