Häufig gestellte Frage
FAQ

Welche Voraussetzungen hat das Qualifizierungs­chancengesetz?

  • Umfang der Weiter­bildung: mehr als 120 Unterrichts­einheiten (früher 160 Unterrichts­einheiten)
  • Bildungs­anbieter: externer und zertifi­zierter Träger
  • Vermittelte Qualifi­kationen: Die Weiter­bildung muss zukunfts­gerichtete Qualifi­kationen vermitteln (anstatt nur Fähig­keiten, die für den aktuellen Arbeits­platz ohnehin bereits voraus­gesetzt werden)
  • Vorher­gehende Aus- oder Weiter­bildung: Die letzte vergleich­bare Weiter­bildung (oder ursprüng­liche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungs­bedarf der Qualifi­kationen vorliegt.
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