Die Weiterbildungsprämie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen.
Ziel ist es, Umschüler für das Bestehen der Zwischenprüfung zu belohnen und für das Beenden einer Umschulung zu motivieren. Für die bestandene Prüfung erhalten Umschüler von ihrer zuständigen Arbeitsagentur bis zu 2.500 EUR:
Ihr Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann die Prämie beantragen, wenn die Umschulung durch einen Bildungsgutschein gefördert wird und Sie den staatlich anerkannten Berufsabschluss nachweisen können.
Die Prämie gilt für die vor der Kammer abgelegten und bestandenen Prüfungen. Wenn Sie mehr über die Weiterbildungsprämie erfahren möchten, sprechen Sie unsere Berater an.