1. Der praktische Berufsweg
Sie machen eine Ausbildung / Umschulung zur Steuerfachangestellten oder entscheiden sich für eine gleichwertige Ausbildung. Es ist nur wichtig, dass es sich um eine kaufmännische Ausbildung handelt. Hier müssen Sie 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen, um zur Prüfung zum Steuerberater zugelassen zu werden. Wenn Sie die Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter angehen, sind es 7 Jahre Berufserfahrung, die Sie vorweisen müssen.
2. Das Studium
Sie studieren bis zum Bachelor (6 Semester bzw. 3 Jahre) in einer einschlägigen Studienrichtung. Mit weiteren 3 Jahren Berufserfahrung können Sie zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Oder Sie absolvieren den Master noch zusätzlich: Hier benötigen Sie zusätzlich 2 Jahre Berufserfahrung, um zugelassen zu werden.
3. Die Beamtenlaufbahn
Sollten Sie eine gehobene Ausbildung als Beamter in der Finanzverwaltung haben, können Sie mit 7 Jahren Berufserfahrung als Steuerberater niederlassen.
Sie können sich folgende Zeiten als Berufsjahre anrechnen lassen: