Fördermöglichkeit Gutschein Aktivierung Vermittlung Coaching
Ihre Fördermöglichkeit für unsere Coaching­angebote

Sie suchen nach einer beruf­lichen Verän­derung oder möchten sich neu ausrichten?

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein (AVGS) ist ein Fördermittel, welches zur Verbesserung der Eingliederungs­chancen am Arbeitsmarkt dient. Der Gutschein wird bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt und für AVGS-Maßnahmen (Coachings) bei einem AZAV zugelassenen Bildungs­träger eingelöst.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Jeder Jobsuchende kann einen Arbeits- und Vermittlungs­gutschein erhalten!

Sie beziehen Arbeits­losengeld I?

  • Nach dem Ermessen der Arbeits­agentur ab dem ersten Tag.
  • Nach 6 Wochen haben Sie einen Rechts­anspruch auf einen AVGS.

Sie beziehen Arbeits­losengeld II?

  • Nach dem Ermessen des Jobcenters.

Sie sind arbeits­suchend, beziehen aber keine Leistungen?

  • Sie können einen AVGS erhalten.
  • Sie müssen dafür beim Leistungs­träger (Arbeitsagentur oder Jobcenter) einen Antrag stellen.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Lehrgangs­kosten und Prüfungs­gebühren
  • Fahrtkosten unabhängig von der Art des Verkehrs­mittels
  • bei Bedarf Kinderbetreuungs­kosten

Wichtig: Für die Dauer der beruflichen Maßnahme erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Beratung gewünscht?

Unverbindlich und kostenlos - Wir beraten Sie gerne.

Kontaktformular

Wie erhalte ich einen AVGS?

1. Beraten lassen

Lassen Sie sich von Ihrem Sachbe­arbeiter bzw. Ihrer Sachbear­beiterin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu Ihrer beruflichen Situation beraten.

2. Angebot aussuchen

Suchen Sie sich das passende Coaching-Angebot eines zertifi­zierten Bildungs­trägers heraus.

3. Antrag stellen

Beantragen Sie einen AVGS bei Ihrem Sachbe­arbeiter oder Ihrer Sachbear­beiterin.

4. Einreichen

Reichen Sie den AVGS z.B. bei der GPB ein. Alle notwendigen Unterlagen werden dann von der GPB an die Arbeits­agentur oder das Jobcenter gesendet.

Wie erhalte ich einen AVGS?

1. Beraten lassen

Lassen Sie sich von Ihrem Sachbe­arbeiter bzw. Ihrer Sachbear­beiterin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu Ihrer beruflichen Situation beraten.

2. Angebot aussuchen

Suchen Sie sich das passende Coaching-Angebot eines zertifi­zierten Bildungs­trägers heraus.

3. Antrag stellen

Beantragen Sie einen AVGS bei Ihrem Sachbe­arbeiter oder Ihrer Sachbear­beiterin.

4. Einreichen

Reichen Sie den AVGS z.B. bei der GPB ein. Alle notwendigen Unterlagen werden dann von der GPB an die Arbeits­agentur oder das Jobcenter gesendet.

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Unsere AVGS Coaching Angebote

Weitere Fördermöglichkeiten

  1. Fördermöglichkeit Berlin Weiterbildung Prämie
    Alle Informationen zu der Berliner Weiterbildungsprämie hier im Überblick!
  2. Fördermöglichkeit Bildungsgutschein
    Die Umschulungen und Weiterbildungen der GPB sind AZAV zertifiziert und werden durch Bildungsgutscheine gefördert!
  3. Fördermöglichkeit Schüler BAföG Ausbildung Umschulung
    Ausbildung über das Schüler-BAföG finanzieren & unabhängig von Ihrer finanziellen Situation den Wunschberuf lernen!
  4. Fördermöglichkeit Weiterbildung Prämie Bonus
    Bei der GPB kann die Bildungsprämie zur finanziellen Unterstützung Ihrer Weiterbildung genutzt werden!
  5. Fördermöglichkeit Qualifizierung Kurzarbeit Weiterbildung
    Das Qualifizierungs­chancengesetz gibt bereits Beschäftigten die Chance, sich weiterzubilden!
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