Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Fördermittel, welches zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt dient. Der Gutschein wird bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt und für AVGS-Maßnahmen (Coachings) bei einem AZAV zugelassenen Bildungsträger eingelöst.
Jeder Jobsuchende kann einen Arbeits- und Vermittlungsgutschein erhalten!
Sie beziehen Arbeitslosengeld I?
Sie beziehen Arbeitslosengeld II?
Sie sind arbeitssuchend, beziehen aber keine Leistungen?
Wichtig: Für die Dauer der beruflichen Maßnahme erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.