Unsere Ausbildungen sind BAföG-förderfähig.
Nicht nur Studierende profitieren von der staatlichen Förderung BAföG - auch Auszubildende! Die Ausbildungen bei der GPB sind BAföG-förderfähig, weil die private Berufsschule nach §102 SchulG als Ergänzungsschule bestätigt ist.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist für Jugendliche und junge Erwachsene eine Möglichkeit, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren zu können – unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie.
Seit dem 21. Juli 2022 wurde das neue BAföG-Änderungsgesetz verkündet und nun zum Wintersemester 2024 / 2025 verändert:
Schülerinnen und Schüler, die einen weiterführenden Abschluss oder einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben wollen, haben einen Anspruch auf Schüler-BAföG. Das gilt aber bei allgemeinbildenden Schulen erst ab der 10. Klasse, wenn sie z.B. nicht in der Nähe ihres Elternhauses ihren gewünschten Abschluss anstreben können.
Voraussetzung ist, dass zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (Ausnahme bei Auszubildenden des zweiten Bildungsweges und bei Auszubildenden mit Kindern unter 14 Jahren).
Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden, da es ein Vollzuschuss ist. Es gibt aber auch Ausnahmen: Als Auszubildende bei höheren Fachschulen oder Akademien zum Beispiel, bekommen Sie BAföG wie bei den Studierenden: Die eine Hälfte ist ein Zuschuss, die andere ein zinsloses Darlehen.
Für Auskünfte zum Schüler-BAföG und die Antragstellung sind die jeweiligen bezirklichen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr