Fördermöglichkeit Bildungsgutschein
Steht Ihnen ein Bildungs­gutschein zu?

Informieren Sie sich über die Förder­möglichkeit und prüfen Sie Ihren Anspruch.

Bildungsgutschein

Finanzierung einer Umschulung oder Weiterbildung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter

Sie können Ihre Umschulung oder Weiterbildung bei der GPB mit einem Bildungsgutschein finanzieren lassen. Die Kostenübernahme erfolgt über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Ihr zuständiger Arbeitsberater bestätigt Ihnen mit dem Bildungsgutschein, dass die Finanzierung der Lehrgangskosten sowie gegebenenfalls Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden. Weitere Ansprüche auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleiben bestehen.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein ist in der Regel erfüllt, wenn:

  • Sie bereits einen Beruf gelernt haben
  • Die Zukunftsaussichten mit dem erlernten Beruf eher schlecht sind
  • Sie den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können
  • Ein fehlender Berufs- oder Studienabschluss als Notwendigkeit für eine Weiterbildung oder Umschulung anerkannt wird.

Sind Sie daher arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann ein Förderanspruch bestehen. Würde eine Umschulung oder Weiterbildung die Arbeitslosigkeit beenden, beziehungsweise verhindern, stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme sehr gut.

Die Entscheidung schließt immer die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt mit ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob Ihre Erwerbslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann. Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt daher stark von einer guten Argumentation ab.

Welche Umschulungen werden gefördert?

Die Chance, eine Umschulung vom Arbeitsamt genehmigt zu bekommen, kann erhöht werden, wenn die gewünschte berufliche Qualifikation in der Bildungszielplanung enthalten ist. Die Bildungszielplanung ist eine Liste der Berufsbilder, bei denen ein besonderer Bedarf an Fachkräften festgestellt wurde.

Selbstverständlich ist es auch möglich, für andere Berufe als die aus der Bildungszielplanung einen Bildungsgutschein zu bekommen.

Wie löse ich den Bildungsgutschein ein?

Haben Sie sich ein Bildungsangebot ausgesucht und einen Bildungsgutschein bekommen, so müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer (in der Regel 3 Monate) mit der geplanten Umschulung oder Weiterbildung beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in die zugelassene Maßnahme. Sie legen den Bildungsgutschein bei Ihrem Arbeitsamt oder Jobcenter vor und beginnen zum gewünschten Starttermin mit Ihrer Umschulung oder Weiterbildung. Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Termin.

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Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist im Grunde genommen nur ein Stück Papier, das Ihnen bestätigt, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt. Die Bedingungen dafür sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Die Wahrscheinlichkeit einen Bildungsgutschein zu bekommen steigt, wenn Sie sich auf den Termin mit Ihrem Sachbearbeiter gut vorbereiten und stichhaltige Argumente für die gewünschte Umschulung mitbringen:

  • Begründen Sie nachvollziehbar, warum Sie den bereits erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei können gesundheitliche Probleme, Arbeitszeiten, die nicht mit Ihrem Familienleben vereinbar sind oder schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt ausschlaggebend sein.
  • Zeigen Sie dem Arbeitsberater, dass Sie sich mit Ihrem Wunschberuf schon ausgiebig beschäftigt haben. Wieso passt der Beruf so gut zu Ihren Stärken und Ihrem bisherigen Wissensstand?
  • Zeigen Sie, dass Sie eine genaue Vorstellung von Ihrem Arbeitsplatz der Zukunft haben.
  • Informieren Sie sich über das Umschulungsangebot oder Weiterbildungsangebot in Ihrer Nähe und überlegen Sie sich, welches Angebot für Sie infrage kommt.

Suchen Sie sich passende Angebote heraus und sprechen Sie mit den Bildungsanbietern. Bei der GPB bekommen Sie nach der Bildungsberatung eine „Beratungsquittung“. Diese nehmen Sie zum nächsten Termin bei Ihrem Sachbearbeiter mit. Damit belegen Sie, dass Ihre Entscheidung auf umfangreichen Informationen und einer qualifizierten Beratung fußt. Damit konnten wir schon vielen Kundinnen und Kunden helfen, Ihre Arbeitsberaterinnen und Arbeitsberater zu überzeugen.

1. Beraten lassen

Lassen Sie sich von Ihrem Sachbe­arbeiter bzw. Ihrer Sachbear­beiterin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu Ihrer beruflichen Situation beraten.

2. Beantragen

Stellen Sie einen Antrag für Ihren Bildungs­gutschein bei Ihrem Sach­berater oder Ihrer Sach­beraterin.

3. Termin vereinbaren

Lassen Sie sich bei uns zu Ihrer Umschu­lung oder Weiter­bildung beraten.

Termin

4. Genehmigung des Bildungs­gutscheins

Nachdem Ihr Bildungs­gutschein von uns genehmigt wurde, können Sie mit Ihrer Umschu­lung oder Weiter­bildung beginnen.

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Zertifiziertes Kursangebot: Umschulung

Weitere Fördermöglichkeiten

  1. Fördermöglichkeit Berlin Weiterbildung Prämie
    Alle Informationen zu der Berliner Weiterbildungsprämie hier im Überblick!
  2. Fördermöglichkeit Schüler BAföG Ausbildung Umschulung
    Ausbildung über das Schüler-BAföG finanzieren & unabhängig von Ihrer finanziellen Situation den Wunschberuf lernen!
  3. Fördermöglichkeit Gutschein Aktivierung Vermittlung Coaching
    Thema

    AVGS

    Mit dem AVGS können Coachings von den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert werden!
  4. Fördermöglichkeit Weiterbildung Prämie Bonus
    Bei der GPB kann die Bildungsprämie zur finanziellen Unterstützung Ihrer Weiterbildung genutzt werden!
  5. Fördermöglichkeit Qualifizierung Kurzarbeit Weiterbildung
    Das Qualifizierungs­chancengesetz gibt bereits Beschäftigten die Chance, sich weiterzubilden!
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