Fördermöglichkeit Berufliche Rehabilitation
Möchten Sie wieder am Arbeits­leben teilhaben?

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf die beruf­liche Rehabilitation.

Berufliche Rehabilitation

Wenn Sie trotz gesundheit­licher Einschrän­kungen wieder am Arbeitsleben teilhaben möchten, so finanziert Ihr Kostenträger die erforder­lichen Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Beschäftigung oder zur Wiederein­gliederung. Auch ganz neue berufliche Perspektiven sind denkbar.

Wer hat Anspruch auf die berufliche Rehabilitation?

Wer aus gesundheit­lichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Rehabili­tation. Diese Gründe sind:

  • Erhebliche Gefährdung oder Minderung von Ausbildungs-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen
  • Erforder­lichkeit von Hilfen für eine anhaltende Eingliederung in den Beruf
  • Möglichkeit zum Erhalt des Arbeits­platzes im Zuge einer beruflichen Rehabilitation

Zudem müssen zuvor bestimmte Bedingungen bezüglich des Vertrags­rechts erfüllt sein. Die Überprüfung der Voraus­setzungen fällt in die Zuständig­keit des jeweiligen Rentenversicherungs­trägers.

Wie bekomme ich die beruf­liche Rehabili­tation?

1. Beantragen

Stellen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit, dem Job­center, der Deutschen Rentenver­sicherung oder der Deutschen gesetz­lichen Unfallver­sicherung / Berufs­genossenschaft.

2. Genehmigung erhalten

Ihr Antrag wird nach der Über­prüfung weiter­geleitet. Dann werden Ihr grund­legender Anspruch auf eine berufliche Rehabili­tation überprüft.

3. Termin vereinbaren

Lassen Sie sich bei uns zu Ihrer Umschu­lung beraten.

Termin

4. Umschulung absolvieren

Schließen Sie Ihre Umschulung erfolgreich ab. Sollte Ihr Antrag abge­lehnt werden, so besteht die Möglich­keit, Wider­spruch einzulegen.

1. Beantragen

Stellen Sie einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­leben“ bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Deutschen Rentenver­sicherung oder der Deutschen gesetzlichen Unfallver­sicherung / Berufsgenos­senschaft.

2. Genehmigung erhalten

Wenn Sie alle Grundbe­dingungen erfüllt haben, alle Unter­lagen vorhanden und alle Formulare ausge­füllt sind, wird Ihr Antrag nach der Über­prüfung weiter­geleitet. Dann werden Ihr grund­legender Anspruch auf eine berufliche Rehabili­tation überprüft.

3. Beratungstermin verein­baren

Lassen Sie sich bei uns zu Ihrer Umschu­lung beraten.

Termin

4. Umschulung absol­vieren

Schließen Sie Ihre Umschulung erfolgreich ab. Sollte Ihr Antrag abge­lehnt werden, so besteht die Möglich­keit, Wider­spruch einzulegen.

Ihre persönliche und individuelle Bildungsberatung

Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr

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    Alle Informationen zu der Berliner Weiterbildungsprämie hier im Überblick!
  2. Fördermöglichkeit Bildungsgutschein
    Die Umschulungen und Weiterbildungen der GPB sind AZAV zertifiziert und werden durch Bildungsgutscheine gefördert!
  3. Fördermöglichkeit Schüler BAföG Ausbildung Umschulung
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  4. Fördermöglichkeit Gutschein Aktivierung Vermittlung Coaching
    Thema

    AVGS

    Mit dem AVGS können Coachings von den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert werden!
  5. Fördermöglichkeit Weiterbildung Prämie Bonus
    Bei der GPB kann die Bildungsprämie zur finanziellen Unterstützung Ihrer Weiterbildung genutzt werden!
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