Die Weiterbildungsprämie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen.
Ziel ist es, Umschüler für das Bestehen der Zwischenprüfung zu belohnen sowie für das Beenden einer Umschulung zu motivieren. Für die bestandene Prüfung erhalten Umschüler von ihrer zuständigen Arbeitsagentur bis zu 2.500 EUR. Ihr Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann die Prämie beantragen, wenn die Umschulung, gefördert durch einen Bildungsgutschein, nach dem 01.08.2016 begonnen wurde und Sie den staatlich anerkannten Berufsabschluss nachweisen.
Die Prämie gilt für die vor der Kammer abgelegten und bestandenen Prüfungen. Wenn Sie mehr über die Weiterbildungsprämie erfahren möchten, sprechen Sie unsere Berater an.
Weitere Informationen zu dem Bonus des Bundes für erfolgreich absolvierte berufliche Qualifikationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Die Details zur Auszahlung der Weiterbildungsprämie erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit.
Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr