Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein ist in der Regel erfüllt, wenn Sie bereits einen Beruf gelernt haben, die Zukunftsaussichten mit dem erlernten Beruf jedoch eher trübe sind oder Sie den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sind Sie daher arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann ein Förderanspruch bestehen. Würde eine Umschulung oder Weiterbildung die Arbeitslosigkeit beenden, beziehungsweise verhindern, stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme sehr gut.
Es ist auch möglich, dass ein fehlender Berufs- oder Studienabschluss als Notwendigkeit für eine Weiterbildung oder Umschulung anerkannt wird.
Die Entscheidung schließt immer die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt mit ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob Ihre Erwerbslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann. Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt daher stark von einer guten Argumentation ab.