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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Manche Entscheidungen treffen sich quasi von alleine, bei anderen wiegen wir lange ab, benötigen viele Informationen und möchten keine Fragen mehr offen haben. Wenn es Ihnen gerade so geht mit einer Entscheidung für einen bestimmten Beruf oder eine Weiterbildung oder Sie zwischen verschiedenen Bildungsträgern wählen müssen, finden Sie hier einige Informationen, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen können.

Natürlich können Sie uns auch gerne anrufen oder eine E-Mail schicken.

Allgemeine Fragen

Wie bekomme ich einen Berufsabschluss ohne Ausbildung?

Wenn Sie über eine bestimmte Zeit in einem Beruf gearbeitet haben, aber über keinen Abschluss verfügen, zählen Sie als ungelernte Person. Um dies zu ändern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Externenprüfung ablegen und den Berufsabschluss nachholen. Sie müssen unter anderem mindestens das Eineinhalbfache der eigentlichen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben sowie Erfahrung und Praxis nachweisen können. Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Externenprüfung.

Wie ist eine schulische Ausbildung oder Umschulung aufgebaut?

Eine schulische Ausbildung oder Umschulung ist in folgende Phasen unterteilt: Theorie, Praktikum, Prüfungsvorbereitung und Kammerprüfung.

Die Theoriephase umfasst berufsübergreifende und berufsspezifische Module. Die berufsübergreifenden Module sind eine Art Fundament, in der Auszubildende und Umschulende ausbildungsrelevante Themen erlernen. Neben dem theoretischen Wissen, wird auch eine praxisnahe Sicht über das eigene Berufsbild durch die Dozentinnen bzw. Dozenten vermittelt.

In den berufsspezifischen Modulen liegt der Fokus im Erwerben von Fachwissen, dem Vertiefen von Schlüsselqualifikationen und Medienkompetenzen. Durch berufsnahe Aufgaben, selbstgesteuerte Lernphasen und viel praktisches Arbeiten, werden Sie gut auf ihren späteren Berufsalltag vorbereitet.

Neben fachlichem Wissen lernen Sie auch, wie Sie sich in Ihrem neuen Berufsfeld organisieren können. Als fester Bestandteil der Theoriephase begleitet Sie der Karriere­assistent von Anfang an. In Form eines E-Learning-Kurses auf der Online-Lernplattform Moodle lösen Sie wöchentlich Aufgaben. Dieser Kurs gibt Ihnen die Möglichkeit sich – neben dem normalen Lerngeschehen – kontinuierlich auf Ihre Laufbahn im neuen Beruf vorzubereiten.

Dazu machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Fähigkeiten und Ziele. Anschließend setzen Sie den Fokus auf Ihren neuen Beruf und den Arbeitsmarkt.

Auf Basis dessen entwickeln Sie konkrete Schritte zur Praktikums­platzsuche. Der zeitliche Umfang beträgt 2 Unterrichtsstunden pro Woche,…

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Wie läuft der Unterricht bei einer schulischen Ausbildung oder Umschulung?

Während Ihrer Ausbildung oder Umschulung werden Sie verschiedene Unterrichtsformen kennenlernen.

Die Wissensgrundlagen bekommen Sie häufig im Frontalunterricht vermittelt. Aufbauend darauf erwartet Sie projektbezogener Unterricht in Einzel- oder Gruppenarbeit.

Im ergänzenden Kleingruppenunterricht werden gezielt Ihre Schwächen herausgearbeitet und Stärken gefördert und in der Kleingruppe gemeinsam ausgeglichen.

Das indivi­duelle Lernen ermöglicht Ihnen eine bessere zeitliche Verein­barkeit der Lernphasen mit anderen, bspw. familiären Verpflich­tungen. Sie bearbeiten in einem vorge­gebenen Zeitraum modul­bezogene Aufgaben über Moodle. Das können Sie im Institut, Zuhause oder überall sonst erledigen, wo Sie einen Internet­zugriff haben.

Moodle ist eine internetbasierte Lernplattform, in die Sie sich jederzeit einloggen können. Im GPB Moodle können Sie zusätzlich Lern­skripte und Ihre Noten einsehen.

Was ist eine Prüfungsvorbereitung?

Ab Ihrem ersten Tag werden Sie auf die IHK-Prüfung vorbereitet. Durch regelmäßige Leistungsnachweise können wir gemeinsam feststellen, ob Sie auf dem richtigen Kurs sind.

Um sich wirklich zu vergewissern, haben wir direkt vor der Prüfung (IHK/ Kammerprüfung) eine 6-wöchige Prüfungsvorbereitung und vor der StBK-Prüfung eine 10-wöchige Prüfungsvorbereitung, in der Sie gezielt relevante Themen aus der gesamten Zeit bei uns wiederholen. Dabei stehen Ihnen unsere erfahrenen Dozenten und Dozentinnen zur Seite.

Was muss man über das Praktikum wissen?

Das Praktikum einer schulischen Ausbildung dauert 18 Monate (IHK-Berufe) und kann ggf. auch auf zwei Praktikumsbetriebe aufgeteilt werden. Umschulende erwartet in der Regel ein Praktikum mit einer Dauer von 6 Monaten.

Einen Praktikums­betrieb suchen Sie sich selbst aus. Sie wissen selbst am besten, wo Ihre Stärken umd Interessen liegen und wo Sie in Zukunft arbeiten möchten. Darauf bereiten Sie sich mithilfe des „Karriere­assistenten“ über Moodle vor.

Unter­stützung bekommen Sie von unseren Mitarbeitern bzw. Mitarbei­terinnen im Personal­service, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Während der Praxisphase laden wir Sie etwa einmal im Monat zu einem begleitenden Praktikums­coaching ein. Mithilfe der Fachdo­zenten und Fachdo­zentinnen frischen Sie Ihr Wissen auf und setzen Ihre praktischen Aufgaben in den Prüfungs­kontext.

Hat man im Praktikum Anspruch auf Vergütung?

Ein genereller Anspruch auf Praktikumsvergütung besteht nicht. Ob Sie bezahlt werden, hängt vor allem davon ab, ob Sie ein freiwilliges Praktikum machen oder in einem Pflichtpraktikum sind.

Bei uns ist es jedoch Bestand­teil des Ausbildungs­vertrages, dass Sie ein vergütetes Praktikum machen (Ausnahme: 3D-/Gamede­signer und 3D-/Gamedesign­erinnen, sowie Umschüler).

Wie sind die Klassen bei der GPB aufgebaut?

Die Klassen bestehen während berufsüber­greifender Qualifi­kationen aus maximal 26 Teilnehmern und Teilneh­merinnen. In der berufs­spezifischen Qualifi­kation sind die Klassen i.d.R. kleiner. Auszubildende und Umschüler bzw. Umschü­lerinnen lernen bei uns gemeinsam. In der Diversität sehen wir den Erfolg.

Gibt es Ferien bzw. unterrichtsfreie Zeiten?

Insgesamt haben Sie während Ihrer Ausbildung bzw. Umschulung 5-6 Wochen im Jahr frei bzw. Ferien. Diese Ferienzeiten orien­tieren sich an denen der Berliner Schulferien, sind aber entsprechend kürzer. Genaue Daten können Sie Ihrem Vertrag entnehmen.

Wie sind die Unterrichts- bzw. Lernzeiten?

Die Lern­zeiten der GPB betragen bei einer Ausbil­dung oder Umschu­lung in etwa 42 UE (Unterricht­seinheiten; 1 UE = 45 min.) pro Woche:

Montag bis Mitt­woch 8:15 bis 16:00 Uhr

Donners­tag 08:15 bis 14:00 Uhr;

(14:00 bis 15:30 Uhr empfoh­lenes Zeit­fenster für den Karriere­assistent)

Freitag 08:15 bis 13:15 Uhr

Wie ist die Anwesenheitsregelung?

Jeder Lehrgangsteilnehmende muss an den, im Vertrag vereinbarten, Lehrgangszeiten teilnehmen. Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der GPB und Teilnehmern sowie zwischen der GPB und dem jeweiligen Kostenträger und muss jederzeit nachprüfbar sein.

Die regelmäßige Anwesenheit bei Umschulungen und Erstausbildungen ist auch Voraussetzung für die Anmeldung zur Kammerprüfung. Dies muss bei der Anmeldung zur Prüfung von der GPB bescheinigt werden.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Anwesenheitsregelung haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

Wie ist die Fehlzeitenregelung?

Die Anwesenheitslisten werden regelmäßig überprüft und mit den vorliegenden Krankmeldungen und Entschuldigungen abgestimmt. Informationen über Fehltage werden an die zuständigen Kostenträger (z. B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, BAföG-Amt usw.) weitergeleitet.

Bei Teilnehmenden (Umschüler*innen und Erstauszubildenden) mit unentschuldigten Lehrgangstagen (ggf. zählt dazu auch stundenweise Abwesenheit ohne schriftliche Erklärung) bzw. mehr als 10 % Fehlzeit zum Gesamtkurs kann der Qualifizierungsvertrag gekündigt werden.

Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer aktuellen Fehlzeiten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

Bekomme ich meine Lernmaterialen von der GPB?

Während Ihrer Ausbildung bzw. Umschulung bekommen Sie von uns alle Lernmaterialien, die Sie für den Unterricht benötigen. Darüber hinaus beraten unsere Dozenten und Dozentinnen Sie gerne zu ergänzender Fachliteratur.

Wie sieht es mit der (technischen) Ausstattung aus?

Sie erhalten von uns eine zeitgemäße Arbeits­umgebung. Umschüler*innen erhalten ein kostenloses Notebook. Auszubildende haben Möglichkeit ein Notebook zu leihen. Unsere Medien­gestalter bzw. Medienge­stalterinnen Digital und Print arbeiten während der Ausbildung mit MAC- und Windows­systemen, um auch hier bestens auf die Praxis vorbereitet zu werden.

Mediengestalter und Medienge­stalterinnen Bild und Ton steht Ton-, Kamera und Licht­technik zur Verfügung. Für die Gestalter für visuelles Marketing stehen umfassend ausge­stattete Werkstatträume (Holz-, Modell- und Siebdruck­werkstatt) bereit.

Kann ich bei der GPB auch einen Schul­abschluss machen?

Ja, bei der GPB können Sie Ihre Ausbildung auch mit einem Schul­abschluss kombi­nieren. Am GPB College können Sie den MSA (Mittlerer Schulabschluss) und die FHR (Fachhochschulreife) in jeweils einem Jahr erwerben. Unser GPB College befindet sich am Standort Mitte. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Beratung.

Innerhalb welcher Frist kann ich den Ausbildungs­vertrag kündigen?

Sie haben das Recht, kostenfrei und ohne Einhaltung von Fristen vor Ausbildungs­beginn vom Vertrag zurück­zutreten. Nach Antritt des Ausbildungs­vertrages können Sie die Ausbildung innerhalb der ersten 3 Monate (Probezeit) mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Ab dem folgenden Monat ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen, zum jeweiligen Halbjahres­ende kündbar.

Bitte beachten Sie: Wir stellen Ihnen bei einer Kündigung eine Abschluss­rechnung, die alle bis zum Ende der Kündigungs­frist angefallenen und anfallenden Kosten beinhaltet (abzüglich des bereits bezahlten Betrags). Der Großteil der Ausbildungs­kosten entsteht in den ersten 18 Monaten. Wir gehen also in Vorausleistung und bieten Ihnen bei Vertrags­einhaltung an, die Kosten über 40 Monate verteilt abzutragen, damit die monatlichen Raten nicht so hoch sind.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Sollten Sie offene Fragen rund um das Thema Ausbildung oder Umschulung haben, dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an:

Tel.: 030 403665960 (Institut Mitte)
Tel.: 030 403665940 (Institut Neukölln)

Viele Fragen lassen sich am besten in einem persön­lichen Informations­gespräch klären. Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin mit uns. Gern können Sie auch an unseren wöchent­lichen Infoveran­staltungen teilnehmen.

Welche Berufe kann ich bei der GPB erlernen?

Bei der GPB können Sie Ihre Ausbildung oder Umschulung im kaufmän­nischen Bereich im Institut Mitte und im Institut Neukölln, im IT-Bereich und im Medien-Bereich absol­vieren.

Was versteht man bei der GPB unter Berufs­familien?

Unter dem Begriff „Berufs­familie“ sind bei der GPB verschiedene Berufe zusammengefasst, die inhaltlich einen ähnlichen Kern haben und deswegen während der berufsüber­greifenden Module noch zusammen ausgebildet werden können. So gibt es in unserem Institut in Berlin-Neukölln die Berufsfamilien Medien, IT sowie Marketing.

Im Institut in Berlin-Mitte sind die kaufmän­nische Berufs­familie sowie die Berufs­familien Dienst­leistungen und Verwaltung & Recht angesiedelt. Durch die Systematik der Berufs­familien und bis zu 8 Start­termine pro Jahr können wir Ihnen eine zeitnahe Start­garantie geben.

Sind die Lehrgänge der GPB zertifiziert?

Ja, alle Lehr­gänge von der GPB sind von den zustän­digen Stellen zertifi­ziert worden.

Für die Ausbildung kann deshalb z.B. Schüler-BAföG beantragt werden. Im Schulver­zeichnis wird die GPB (Ergänzungs­schule) unter der Schul­nummer 01E25 geführt.

Alle Umschulungen und Weiterbil­dungen sind gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungs­verordnung Arbeits­förderung (AZAV) zertifi­ziert und können deshalb unter anderem mit einem Bildungs­gutschein finan­ziert werden.

Gerne beraten wir Sie zu den entsprechenden Förderungsmöglichkeiten.

Darf man während der Bildungsmaßnahme nebenbei arbeiten?

Grundsätzlich können Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sofern diese nicht den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Weiterbildung / Umschulung gefährdet. Jedoch kann eine zu hohe Entlohnung Auswirkungen auf Ihre unterstützenden Leistungen haben. Sprechen Sie uns gern dazu an, wir beraten Sie gern.

Förderung und Kosten

Welche Förderungs­möglichkeiten gibt es für eine Umschulung?

Die Kosten für eine Umschulung können durch das Arbeitsamt oder das Job­center („Bildungs­gutschein“), durch die Deutsche Renten­versicherung, die Berufsgenos­senschaft sowie durch den BFD (Berufsför­derungsdienst der Bundes­wehr) gefördert werden. Gerne beraten wir Sie dazu!

Welche Förder­möglichkeiten gibt es für eine Ausbildung?

Um Ihre Ausbildung zu finanzieren, stehen Ihnen das Schüler-BAföG, Kinder­geld sowie der Bildungs­kredit (ab dem 2. Ausbil­dungsjahr) zur Verfügung. Je nach persön­licher Lebens­situation können Sie Wohngeld beantragen. Falls Ihre Eltern Bürgergeld beziehen, wird dies auf Ihr Schüler-BAföG angerechnet.

Unter welchen Voraus­setzungen wird eine Umschulung gefördert?

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben eine abgeschlossene (oder begonnene) Berufsausbildung? Dann kommt eine Umschulung für Sie infrage. Vor allem denjenigen, die arbeitslos sind oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden wollen, wird die Notwendigkeit einer Weiterbildung anerkannt.

Unabhängig von den Voraussetzungen haben Sie jedoch keinen Anspruch auf eine finanziell geförderte Umschulung.

Die Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterinnen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entscheiden je nach Situation über die Unterstützung und Zahlung des Umschulungsbeitrags.

Was ist Schüler-BAföG?

Das Bundesausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) bietet Jugendlichen und junge Erwachsenen eine Möglich­keit, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie absolvieren zu können.

Für Auskünfte zum Schüler-BAföG sowie die Antrag­stellung sind die jeweiligen bezirk­lichen Ämter für Ausbildungs­förderung zuständig.

BAföG-Hotline
Unter der (gebühren­freien) Ruf­nummer 0800 2236341 können Sie (Mo. bis Fr., 8:00 bis 20:00 Uhr) Infos bekommen und Fragen stellen.

Wie und wo beantrage ich die Berliner Weiterbildungsprämie?

Der Antrag für die Berliner Weiterbildungsprämie wird über den arbeitsmarktpolitischen Dienstleister des Landes Berlin, der zgs consult GmbH, beantragt. Sie laden sich die entsprechenden Formulare herunter, füllen diese aus und stellen diese postalisch zu. Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Förderung haben, beraten wir Sie gern dazu.

Was ist das Qualifizierungs­chancengesetz?

Das Qualifizierungs­chancengesetz entstand im Jahr 2018 und stellt die Antwort auf die voran­schreitende Digitali­sierung und den demogra­fischen Wandel in den Unter­nehmen dar. Hiermit sollen Arbeit­nehmer und Arbeitneh­merinnen durch beruf­liche Kompe­tenzen für neue Tätig­keiten im Unter­nehmen qualifi­ziert werden.

Das Gesetz der Bundes­regierung stärkt die Fördermög­lichkeiten der Bundes­agentur für Arbeit und bezu­schusst die Weiterbildungs- und Lohn­kosten der Unter­nehmen. Je nach Betriebs­größe kann der Umfang der finan­ziellen Förderung bis zu 100 % betragen.

Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, welches im März 2020 entstanden ist, wurden nochmals zahl­reiche Verbes­serungen am bishe­rigen Qualifizierungs­chancengesetz vorge­nommen. Unter anderem:

  • Verein­fachte Antrags- und Bewilligungs­verfahren (Sammel­anträge) ab kommendem Jahr
  • Erhöhung der Bezu­schussung um 10 %, wenn jeder fünfte Beschäf­tigte eines Betriebes eine Weiterbildungs­maßnahme besucht.

So kommt dem Qualifizierungs­chancengesetz im Zusammen­hang mit der Kurzarbeit eine große Bedeu­tung zu.

Was ist der BFD?

Ehema­lige Sol­daten können ihre Umschulung oder Weiter­bildung mit Mitteln des BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) finan­zieren. Zu dessen Aufgaben gehört es, ausschei­dende Soldaten auf Zeit (SaZ) beim Übergang in einen Zivil­beruf zu unter­stützen.

Weitere Informa­tionen auf den Seiten der Bundes­wehr

Was ist der Bildungskredit?

Der Bildungs­kredit ist speziell für die Schluss­phase Ihrer Ausbildung oder für Praktika sowie für Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studien gedacht. Er finan­ziert mit monatlich 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR einen Teil Ihrer Kosten als Schüler bzw. Schülerin oder Studierende bzw. Studierende an einer BAföG-aner­kannten Ausbildungs­stätte (bis zu 24 Monate).

Was ist das Weiterbildungs­stipendium?

Berufs­einsteiger unter 25 Jahren, die eine abge­schlossene Berufs­ausbildung haben und dabei besondere Leis­tungen erbracht haben, können ein Weiterbildungs­stipendium bean­tragen. Dabei steht die fachbe­zogene beruf­liche Weiterbildung im Fokus. Gefördert werden beispiels­weise Meister- oder Fachwirt­kurse oder ein berufs­begleitendes Studium. Es gibt viele Möglichkeiten sich nach der dualen Ausbildung weiter zu qualifizieren. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen suchen sich die Lehrgänge selbst aus.

Mehr Infor­mationen dazu finden Sie unter Fördermöglichkeiten.

Was ist ein AVGS?

Arbeitsagenturen stellen Arbeitssuchenden und Arbeitslosen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) aus. Sie fördern Maßnahmen, die Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz deutlich erhöhen. Es gibt verschiedene Arten von Gutscheinen, die auf unterschiedliche Fördermaßnahmen reagieren können:

Mit dem AVGS MPAV können sich Gutscheininhabende an eine zugelassene private Arbeitsvermittlung wenden.

Eine andere Variante ist der AVGS MAT: Hier finanziert die Arbeitsagentur Maßnahmen zur Integration in die Berufswelt, wie zum Beispiel mit einer Weiterbildung oder Deutschkursen.

Mehr Informationen finden Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Um einen AVGS beantragen zu können, müssen Sie grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:

  • Anspruch auf ALG-I-Leistungen
  • Innerhalb der letzten drei Monate sechs Wochen Arbeitslosigkeit.

Darüber hinaus können die entsprechenden Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Agentur für Arbeit nach persönlichem Ermessen auch über AVGS u.a. für diese Personengruppen entscheiden:

  • ALG-II-Empfänger(innen)
  • kurzfristig Arbeitslose.

Sprechen Sie Ihre bei der Agentur für Arbeit zuständige Person dazu an!

Wie lange ist der AVGS gültig?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist grundsätzlich 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Agenturgutscheine können Sie, wenn Sie die Ausstellungsbedingungen noch erfüllen, neue Gutscheine anfordern. Vergessen Sie daher bitte nicht, unmittelbar nach Ablauf der Frist eine neue Förderzusage, einen Gutschein, zu beantragen. Bei Wegfall des Arbeitslosengeldes verfällt der Coupon nicht.

Was ist die WeGebAU?

Die Weiter­bildung Geringquali­fizierter und beschäf­tigter älterer Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen in Unter­nehmen, kurz WeGebAU, war eine Weiterbil­dungsinitiative der Bundes­agentur für Arbeit (seit 2006). Inzwischen wurde die Initiative in Qualifizierungschancengesetz umbenannt und überarbeitet. Der Kern lautet aber immer noch, finanzielle Förderung für Unternehmen für die Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wie hoch die Förderung ist, hängt von einigen Punkten ab. Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Qualifizierungschancengesetz.

Qualifizierungschancengesetz

Was ist die Weiterbildungs­prämie?

Die Weiterbil­dungsprämie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stär­kung der beruf­lichen Weiter­bildung vom Bundes­ministerium für Arbeit und Sozi­ales beschlossen.

Ziel ist es, Umschüler für das Bestehen der Zwischen­prüfung zu belohnen und für das Beenden einer Umschu­lung zu motivieren. Für die bestan­dene Prüfung erhal­ten Umschüler von ihrer zustän­digen Arbeits­agentur bis zu 2.500 EUR: 

  • für die Zwischen­prüfung 1.000 EUR
  • für die Abschluss­prüfung sogar 1.500 EUR

Ihr Sachbe­arbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Job­center kann die Prämie bean­tragen, wenn die Umschu­lung durch einen Bildungs­gutschein gefördert wird und Sie den staat­lich aner­kannten Berufs­abschluss nach­weisen können.

Die Prämie gilt für die vor der Kammer abgelegten und bestan­denen Prü­fungen. Wenn Sie mehr über die Weiterbil­dungsprämie erfahren möchten, sprechen Sie unsere Berater an.

Was ist der Bildungsurlaub?

Das Berliner Bildungs­urlaubsgesetz ist schon lange fester Bestand­teil der Bildungs­politik des Landes Berlin. Es soll Arbeit­nehmern und Arbeitneh­merinnen ermög­lichen, sich trotz ihrer zeitauf­wändigen Beschäf­tigung poli­tisch und beruf­lich weiter­zubilden.

Damit stehen jedem Berliner Arbeit­nehmer bzw. jeder Arbeit­nehmerin und Auszubildenden 10 Tage bezahlten Urlaubs inner­halb von zwei aufeinander­folgenden Kalender­jahren zu. Im Alter von bis zu 25 Jahren sogar 10 Tage pro Jahr. Weitere Informa­tionen, z. B. wie Sie Ihren Bildungs­urlaub beim Arbeit­geber beantragen, finden Sie auf den Seiten der Senats­verwaltung.

Alle Weiterbildungen unseres Weiterbildungs­zentrums (inTrain) sind AZAV-zertifi­ziert. Unsere Weiterbildungen sind für Sie flexibel als Einzelmodule oder Gesamtpakete wählbar.

Wählen Sie sich aus den Qualifizierungsmodulen das Passende aus und wir kümmern uns um den Bescheid für den Bildungsurlaub bei der Senatsverwaltung.

Kann meine Umschulung durch Renten­versicherungs­träger finanziert werden?

Sie können Ihren alten Beruf aufgrund gesund­heitlicher Einschränk­ungen nicht mehr ausüben?

Rentenversicher­ungsträger finan­zieren unter bestimmten Umständen Umschu­lungen. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbs­fähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufs­chancen eröffnen.

Mehr Informa­tionen dazu finden Sie hier: Informa­tionen der deutschen Rentenver­sicherung.

Was ist ein Bildungs­gutschein?

Der Bildungsgutschein sichert Ihnen die Finanzierung der Lehrgangskosten, sowie gegebenenfalls Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Weitere Ansprüche auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleiben bestehen. Ein Bildungsgutschein wird über das Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragt.

Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Für welche Umschulungen bekomme ich einen Bildungs­gutschein?

Die Chance, eine Umschulung vom Arbeitsamt genehmigt zu bekommen, kann erhöht werden, wenn die gewünschte berufliche Qualifikation in der Bildungszielplanung enthalten ist. Die Bildungszielplanung ist eine Liste der Berufsbilder, bei denen ein besonderer Bedarf an Fachkräften festgestellt wurde.

Wir bieten aktuell folgende Berufe mit der Förderungsoption durch einen Bildungsgutschein an:

Kaufmännische Berufe

Automobilkaufleute
Kaufleute für Büromanagement
Kaufleute im E-Commerce
Einzelhandelskaufleute
Kaufleute im Gesundheitswesen
Groß- und Außenhandelsmanagement
Immobilienkaufleute
Kaufleute für Marketingkommunikation
Personaldienstleistungskaufleute
Veranstaltungskaufleute

IT-Berufe

Fachinformatiker, Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration
IT-Systemelektroniker
IT-Systemmanagement
3D-Design /Gamedesign

Medien-Berufe

Mediengestalter Digital Print - Printmedien
Mediengestalter Konzeption - Designkonzeption
Mediengestalter Digital Print - Digitalmedien
Gestalter für visuelles Marketing
3D-Designer / Gamedesigner Artist und Developer
Kaufleute für Marketingkommunikation
Kaufleute im E-Commerce

Berufe in Verwaltung & Recht

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Steuerfachangestellte
Verwaltungsfachangestellte

Alle wichtigen Infos zur Umschulung bei der GPB im Überblick.

Selbstverständlich ist es auch möglich für andere Berufe, als die aus der Bildungszielplanung, einen Bildungs­gutschein zu bekommen.

Wie kann ich meinen Bildungs­gutschein einlösen?

Haben Sie sich ein Bildungs­angebot ausgesucht und einen Bildungs­gutschein bekommen, so müssen Sie innerhalb der Gültig­keitsdauer (in der Regel 3 Monate) mit der geplanten Umschulung oder Weiter­bildung beginnen, sonst verfällt der Gutschein.

Der Bildungs­träger (z.B. die GPB) bestätigt auf dem Bildungs­gutschein Ihre Aufnahme in die zuge­lassene Maßnahme und Sie legen den Bildungs­gutschein bei Ihrem Arbeitsamt oder Job­center vor und beginnen zum gewünschten Start­termin mit Ihrer Umschulung oder Weiter­bildung.

Wir beraten Sie gerne bei einem persön­lichen Termin.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungs­gutschein?

Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein ist in der Regel erfüllt, wenn Sie bereits einen Beruf gelernt haben, die Zukunfts­aussichten mit dem erlernten Beruf jedoch eher trübe sind oder Sie den Beruf aus gesundheit­lichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sind Sie daher arbeits­los oder von Arbeits­losigkeit bedroht, kann ein Förder­anspruch bestehen. Würde eine Umschulung oder Weiter­bildung die Arbeits­losigkeit beenden, beziehungs­weise verhindern, stehen die Chancen auf eine Kosten­übernahme sehr gut.

Es ist auch möglich, dass ein fehlender Berufs- oder Studien­abschluss als Notwendi­gkeit für eine Weiter­bildung oder Umschulung anerkannt wird.

Die Entschei­dung schließt immer die Bedingungen auf dem Arbeits­markt mit ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob Ihre Erwerbs­losigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann. Ob ein Bildungs­gutschein ausgestellt wird, ist immer eine Einzelfall­entscheidung und hängt daher stark von einer guten Argumen­tation ab.

Wie bekomme ich einen Bildungs­gutschein?

Der Bildungs­gutschein ist im Grunde genommen nur ein Stück Papier, das Ihnen bestätigt, dass die Agentur für Arbeit oder das Job­center die Kosten für Ihre Weiter­bildung übernimmt. Die Bedingungen dafür sind von verschie­denen Faktoren abhängig.

Die Wahrschein­lichkeit einen Bildungs­gutschein zu bekommen steigt, wenn Sie sich auf den Termin mit Ihrem Sachbear­beiter gut vorbe­reiten und stich­haltige Argumente für die gewünschte Umschulung mitbringen:

  • Begründen Sie nachvoll­ziehbar, warum Sie den bereits erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei können gesundheit­liche Probleme, Arbeits­zeiten die nicht mit Ihrem Familien­leben vereinbar sind oder schlechte Aussichten auf dem Arbeits­markt ausschlag­gebend sein.
  • Zeigen Sie dem Arbeits­berater, dass Sie sich mit Ihrem Wunschberuf schon ausgie­big beschäftigt haben. Wieso passt der Beruf so gut zu Ihren Stärken und Ihrem bisherigen Wissens­stand? Zeigen Sie, dass Sie eine genaue Vorstel­lung von Ihrem Arbeits­platz der Zukunft haben.
  • Informieren Sie sich über das Umschulungs­angebot in Ihrer Nähe und überlegen Sie sich, welches Angebot für Sie infrage kommt.

Suchen Sie sich passende Angebote raus und sprechen Sie mit den Bildungs­anbietern. Bei der GPB bekommen Sie nach der Beratung eine „Beratungs­quittung“. Diese nehmen Sie zum nächsten Termin bei Ihrem Sachbe­arbeiter mit. Damit belegen Sie, dass Ihre Entschei­dung auf umfang­reichen Infor­mationen und einer qualifi­zierten Beratung fußt. Damit konnten wir…

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Kann ich meine Umschulung mit BFD verkürzen?

Sie können Ihre Umschu­lung um bis zu 8 Monate verkürzen, wenn Sie passende Vorkennt­nisse und Fähig­keiten mitbringen. Bei entsprechenden persön­lichen Voraus­setzungen reichen die BFD-Mittel also auch bei SaZ mit kürzerer Verpflich­tungsdauer für einen Berufs­abschluss bei der GPB aus.

Wir prüfen Ihre indivi­duellen Voraus­setzungen gerne in einem persön­lichen Gespräch.

Wer hat Anspruch auf den BFD?

Die Kosten­höchstgrenze der Förderung hängt von Ihrer Verpflich­tungsdauer ab.

Als SaZ 8 - SaZ 11 stehen Ihnen zurzeit 8.515 EUR zur Verfü­gung.
Als SaZ 12 + stehen Ihnen 12.195 EUR zur Verfü­gung.

Wie hoch ist die Förderung laut Qualifizierungs­chancengesetz?

Die konkrete Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße:

Kleinst­unternehmen (< 10 Mitar­beiter und Mitarbei­terinnen):
Weiterbil­dungskosten: bis zu 100 %
Lohnkosten­zuschuss: bis zu 70 %

KMU (< 250 Mitar­beiter und Mitarbei­terinnen):
Weiterbil­dungskosten: bis zu 50 %
Lohnkoste­n­zuschuss: bis zu 50 %

Große Unter­nehmen (> 250 Mitar­beiter und Mitarbei­terinnen):
Weiterbildungskosten: bis zu 25 %
Lohnkosten­zuschuss: bis zu 25 %

Konzern (> 2500 Mitar­beiter und Mitarbei­terinnen):
Weiterbil­dungskosten: bis zu 15 %
Lohnkosten­zuschuss: bis zu 25 %

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Welche Qualifizierungen sind durch das Qualifizierungs­chancengesetz möglich?

Ob Themen im Bereich Micro­soft Office, im kaufmän­nischen Bereich, im Medien- oder IT-Profi­bereich: Sie wählen aus, was Ihre Mitar­beiter und Mitarbei­terinnen benö­tigen.

Durch den modu­laren Aufbau mit Weiterbildungs­bausteinen, können wir, gemeinsam mit Ihnen, opti­male Weiterbil­dungspakete schnüren. Flexibel sind Sie in der Auswahl der Themen, in der Länge und dem Start­termin der Weiter­bildung. Jeder Lern­baustein endet mit einem Test.

Zum Abschluss der Weiter­bildung erhalten Ihre Arbeit­nehmer bzw. Arbeitneh­merinnen ein Zeugnis mit allen internen Tester­gebnissen. Die Abnahme externer Prüfungen von Hersteller­zertifikaten erfolgt in zertifi­zierten Prüfungs­zentren.

Wie kann ich einen Antrag auf Qualifizierung laut Qualifizierungs­chancengesetz stellen?

Weiterbil­dungsbedarf prüfen:

  • Für welche Ihrer Mitar­beiter bzw. Mitarbei­terinnen kommt eine Weiter­bildung infrage?
  • Welche zukünf­tigen Kompe­tenzen werden benötigt?

Persönlichen Beratungs­termin verein­baren:

  • Verein­baren Sie einen kosten­losen Informa­tionstermin und klären Sie alle offenen Fragen. Unsere Mitar­beiter und Mitarbei­terinnen der Bildungs­beratung sind telefo­nisch für Sie zu errei­chen.
  • Schreiben Sie uns gerne auch eine E-Mail, um Ihre Anfrage zu formu­lieren.

Online-Weiter­bildung auswählen:

  • Vielfäl­tige Themen aus dem kaufmän­nischen, Medien- und IT-Bereich: Kombi­nieren Sie verschiedene Module und wählen Sie einen Start­termin aus.

Welche Voraussetzungen hat das Qualifizierungs­chancengesetz?

  • Umfang der Weiter­bildung: mehr als 120 Unterrichts­einheiten (früher 160 Unterrichts­einheiten)
  • Bildungs­anbieter: externer und zertifi­zierter Träger
  • Vermittelte Qualifi­kationen: Die Weiter­bildung muss zukunfts­gerichtete Qualifi­kationen vermitteln (anstatt nur Fähig­keiten, die für den aktuellen Arbeits­platz ohnehin bereits voraus­gesetzt werden)
  • Vorher­gehende Aus- oder Weiter­bildung: Die letzte vergleich­bare Weiter­bildung (oder ursprüng­liche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungs­bedarf der Qualifi­kationen vorliegt.

Wo erfahre ich, wie viel BAföG ich bekomme?

Generell hängen die Höhe und ob Sie überhaupt Anspruch haben, von vielen persön­lichen Umständen ab. Für eine erste Einschätzung ob und wieviel Schüler-BAföG Sie bekommen werden, können Sie online den BAföG-Rechner zurate ziehen. Um eine verläss­liche Aussage zu Ihrem Anspruch zu erhalten, sollten Sie sich an die jeweils zuständigen Stellen wenden (in Berlin sind dies für das Schüler-BAföG je nach Bezirk die Bezirks­ämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow sowie Lichtenberg).

Das Schüler-BAföG muss nicht zurückge­zahlt werden!

Wo bekomme ich weitere Informationen über die Weiterbildungs­prämie?

Weitere Infor­mationen zu beruf­liche Qualifi­kationen finden Sie auf der Webseite des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales.

Die entsprechenden Gesetzes­texte finden Sie auf den Seiten des Bundes­ministeriums der Justiz und für Verbraucher­schutz:

Die Details zur Aus­zahlung der Weiterbil­dungsprämie erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem zustän­digen Job­center bzw. der Agentur für Arbeit.

Wie kann ich einen Bildungskredit beantragen?

Sie bean­tragen Ihren Bildungs­kredit online beim Bundesverwal­tungsamt. Hier erhalten Sie auch eine Liste der erforder­lichen Nachweise.

Ihren Antrag senden Sie bitte an das Bundesver­waltungsamt (BVA):

Bundesverwaltungsamt
Abteilung Bildungskredit
50728 Köln

Tel.: 0228 993584492 oder 0221 7584492

Dort erhalten Sie einen Leistungs­bescheid samt Vertrags­angebot der KfW.

Wie läuft die Tilgung beim Bildungskredit ab?

In den ersten 4 Jahren ab der ersten Auszah­lung zahlen Sie weder Zins noch Tilgung. Erst danach beginnen Sie mit der Rück­zahlung in monatlichen Raten von 120 EUR.

Wenn Sie also zum Beispiel 2 Jahre lang Zahlungen erhalten, haben Sie danach noch 2 Jahre Zeit bis zur Rück­zahlung. Erhalten Sie noch Zahlungen aus einem zweiten Bildungs­kredit, ruht die Rück­zahlung für den ersten Bildungs­kredit bis zum letzten Auszahlungs­termin.

Wie hoch ist der Finanzierungs­umfang und Höchstbetrag beim Bildungskredit?

Für die Dauer von bis zu 24 Monaten erhalten Sie monat­lich wahl­weise 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR. Der Höchst­betrag liegt also bei 7.200 EUR. Bei Bedarf wird Ihnen ein Teil­betrag vorab ausge­zahlt, höchstens 3.600 EUR, z.B. wenn Sie teure Arbeits­materialien benötigen und dies nach­weisen.

Wenn Sie die höchst­mögliche Kredit­summe von 7.200 EUR für Ihre derzei­tige Ausbildung nicht ausge­schöpft haben, kann einmalig eine Aufstockung vereinbart werden.

Vom Tag der Auszah­lung an werden Zinsen berechnet und zur Kredit­summe addiert. Die Zins­zahlung beginnt erst, wenn auch die Tilgung beginnt.

Kann ich den Bildungskredit vorzeitig zurückzahlen?

Ja, Sie können den Kredit jeder­zeit teil­weise oder voll­ständig zurück­zahlen.

Wo kann ich meine Unterschrift für den Bildungskredit beglaubigen lassen?

Beglaubigungen machen zum Beispiel Banken, Spar­kassen, Studenten­werke, Bot­schaften und EU-Konsu­late.

Wann wird der Bildungskredit ausgezahlt?

Die monat­liche Zahlung erhalten Sie zum Monats­ende im Voraus für den Folge­monat, z.B. am 31. März für den Monat April.

Was sind die Vorteile des Bildungskredits?

  • keine Sicher­heiten erforder­lich
  • Einkommens- und Eltern­unabhängig
  • zusätz­lich zum BAföG möglich
  • niedrige monat­liche Rückzahl­ungsrate in Höhe von 120 EUR
  • Die Auszahlung erfolgt jeweils am Monatsende für den Folgemonat (z. B. am 31. März für April)

Wer kann einen Bildungskredit beziehen?

Wichtig ist, dass Sie voll­jährig und höchstens 35 Jahre alt sind. Sie sind Schüler bzw. Schü­lerin und haben die Zwischen­prüfung bestanden, verfügen bereits über einen Berufs­abschluss oder erlangen diesen mit dem Abschluss der gegen­wärtigen Ausbildung, führen die Ausbildung in Vollzeit durch und befinden sich in den letzten 24 Monaten dieser Ausbildung? Dann kann der Bildungskredit für Sie infrage kommen. Sprechen Sie uns gern dazu an!

Kann man das Schulgeld absetzen?

Ja, es ist möglich, unter bestimmten Voraussetzungen das Schulgeld abzusetzen. Mehr Infor­mationen entnehmen Sie dem §10 EStG oder dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was kostet die Ausbildung bei der GPB?

Wenn Sie sich für eine Ausbildung bei der GPB entscheiden, kommen je nach Berufs­feld unter­schiedliche Gesamt­kosten zustande. In der Regel beginnen die monatlichen Kosten ab 211,50,-€ für unsere Ausbildungen. Diese Kosten teilen Sie sich mit Ihrem späteren Praktikums­betrieb. Wir stellen Ihnen in der Beratung verschiedene Finanzierungsmodelle vor, bei denen sich Ihre anteiligen Kosten je nach Laufzeit bzw. Vorauszahlung ergeben. Außerdem erläutern wir Ihnen die verschiedenen finanziellen Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise dem Schüler-BAföG und Bildungskredit.

Die Kosten beinhalten alle Lehr­mittel und die Anmelde­gebühren für die Kammer­prüfung.

Ihre persönliche und individuelle Bildungsberatung

Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr

Bildungsberatung   Terminvereinbarung   Infoveranstaltung

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